Beantragung Landesleistungsstützpunkte
Bis zum 26.09.2022 können Sportvereine über ihren Landesfachverband Anträge zur Genämigung eines Landesleistungsstützpunktes (LSTP) stellen. Die Landesleistungsstützpunkte werden für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 berufen. Mit der Verabschiedung des neuen Leistungssportkonzeptes gelten für die Beantragung der LSTP nachfolgende Kriterien:Anerkennungskriterien zur Beantragung LSTP: - Für Schwerpunktsportarten I und II muss eine Einschulung in den zurückliegenden zwei Jahren an einer EdS in Sachsen-Anhalt nachgewiesen werden. - Alle weiteren olympischen Sportarten können entweder über eine Einschulung an einer EdS in Sachsen-Anhalt oder einer Medaillenleistung in den zurückliegenden zwei Jahren bei einer deutschen Jugendmeisterschaft berufen werden (Anmerkung: je Sportart Festlegung eines Jugendbereiches von maximal 6 Jahren). - Für olympische Sportarten, die in den zurückliegenden zwei Jahren mindestens eine Einschulung an eine EdS außerhalb von Sachsen-Anhalt delegiert haben, unter der Voraussetzung eines gültigen Kooperationsvertrages zwischen den LFV der jeweiligen Bundesländer. - Für alle anderen Sportarten gilt mindestens eine Medaille in den zurückliegenden zwei Jahren bei deutschen Jugendmeisterschaften (Anmerkung: je Sportart Festlegung eines Jugendbereiches von maximal 6 Jahren). - Nachweis einer aktuellen DOSB Trainer*in-Lizenz - Befürwortung des Antrages durch den jeweiligen LFV Wichtige Hinweise zum Antragsverfahren: 1. Information und Versendung des Antrages durch den jeweiligen Landesfachverband (LFV) an den Verein. 2. Ausfüllen des Antrages durch den Verein. 3. Versenden des Antrages durch den Verein an den LFV zur Bestätigung. 4. Versand des Antrages durch den LFV bis 30.09.2022 an den LSB. Anträge, die nach dem 30.09.2022 im LSB eingehen, bleiben unberücksichtigt. (Ausnahme: Deutsche Jugendmeisterschaften, die nach dem 30.09.2022 stattfinden, werden auf Antrag des jeweiligen LFV bis zum 31.12.2022 für das Antragsverfahren als LSTP berücksichtigt.) 5. Anerkennung durch den LSB (Urkunde). 6. Information der zuständigen KSB/SSB durch den LSB. Die Anträge sind mit den entsprechenden Unterschriften in Papierform beim LSB Sachsen-Anhalt einzureichen. Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge (Nachweise und erforderliche Unterschriften) berücksichtigt werden können. Das aktuelle Antragsformular können Sie dem Anhang entnehmen.
1662728309-LLSTPAntragsformular232420220725.pdf